Sachverständiger | Hufschmied | Referent
DIN EN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger für Hufbeschlag und Hufbearbeitung
mein Name ist Ingo Mebus.
Ich bin:
Vielen Dank dafür, dass sie sich für meine Arbeit interessieren.
Zertifizierte Sachverständige sind Sachverständige, die von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurden. Hierbei handelt es sich um die einzige Art der internationalen Anerkennung. Die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle, deren kontinuierliche Überwachung durch eine anerkannte Akkreditierungsstelle, sowie die regelmäßige Überwachung der zertifizierten Personen und Prüfer, macht die Zertifizierung einzigartig. Bei Experten, wie Dr. Hans Otto Sprengnetter, gilt sie als weitreichender als die öffentliche Bestellung (Quelle: Das Grundeigentum Nr. 21/2011 Öffentliche Bestellung versus Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024).
Daneben wird die “Zertifizierung” als gesetzlich nicht geschützter Begriff auch von Anbietern verwendet, welche keine oder nur geringe Anforderungen an die zu zertifizierenden Personen stellen. Insofern ein Sachverständiger mit einer bestimmten “Zertifizierung” wirbt, sollte der Wert derselben daher immer genau überprüft werden. Ein Sachverständiger, der ein Zertifikat vorweisen kann ist noch lange kein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger. Ebenfalls sollte eine Zertifizierung, die durch eine nicht akkreditierte Zertifizierungsstelle ausgesprochen wurde, kritisch untersucht werden. (Quelle bdsf.de)
Bei der DIN EN ISO 17024 handelt es sich um eine Personenzertifizierung, bei der die fachlichen und persönlichen Qualifikationen überprüft und nach erhalten der Zertifizierung dauerhaft überwacht wird. Dies garantiert das der DIN EN ISO 17024 zertifizierte Sachverständige dauerhaft höchsten Ansprüchen genügt.
Die wesentlichen Voraussetzungen zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind die Feststellung der besonderen Sachkunde und Unparteilichkeit sowie die Feststellung der persönlichen Eignung.
In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, erfolgt sie nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024, ein der öffentlichen Bestellung vergleichbarer Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15).
Als Hufbeschlaglehrschmied/in vermittelt man angehenden Hufbearbeitern die theoretischen Kenntnisse sowie das praktische Können, welches nötig ist Hufe fachgerecht zu bearbeiten.
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung als Hufbeschlaglehrschmied/in sind die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied und eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in diesem Beruf. Darüber hinaus sind für die staatliche Anerkennung der jährliche Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen während der fünfjährigen Tätigkeit als Hufbeschlagschmied/in, die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse sowie die erfolgreichen bestandene Weiterbildungsprüfung nachzuweisen.
Die GdHK e.V. ist ein gemeinnütziger Verein.
Ihre Ziele sind:
Entwicklung von Richtlinien zur Ausbildung und Prüfung von Hufpflegern, Huftechnikern, Verbreitung von Kenntnissen über die Hufpflege und Verbesserung der Qualität der Hufpflege, Anstreben einer staatlichen Regelung für die Ausbildung der Hufpfleger/Huftechniker.
Die GdHK ist eine unabhängige Prüfungsinstitution, die jeden prüft, der die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
16. – 17. März 2024 – EDHV Fortbildung „Experten auf Ihrem Gebiet“
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